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Wir protestieren!!
Wir sind gegen den Eintrag der Pädophilengruppe "Krumme 13" ins Vereinsregister!!


Hamburg. Unter dem Motto "Ich will keinen Kinderschänder-Verein in Hamburg" startet GUTEN ABEND RTL zusammen mit RADIO HAMBURG eine Protestaktion gegen die geplante Vereinseintragung der Pädophilengruppe "Krumme 13". Die Pädophilen der "Krummen 13" wollen in Hamburg bei einem Amtsgericht die Eintragung ins Vereinsregister beantragen. Die Mitglieder wollen erreichen, dass Kinder selbst entscheiden, wann und mit wem sie Sex haben. GUTEN ABEND RTL und RADIO HAMBURG sagen: So etwas darf es in Hamburg nicht geben!

Wir sind gegen den Eintrag der Pädophilen ins Vereinsregister!!

Unterstützen Sie unsere Aktion mit einer E-mail an die Adresse gutenabend@rtl.de oder faxen Sie uns unter der Nummer: 0190-50 60 33. Alle E-Mail- und Faxzuschriften werden wir an Justizsenator Roger Kusch weitergeben.

"Wer vor seiner Vergangenheit flieht, verliert immer das Rennen"
(Thomas Stearns Eliot)

 

 
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Massiver Widerstand gegen Pädophilen-Verein


Der Plan der Pädophilen-Gruppe "Krumme 13", in Hamburg oder Umland die Eintragung in das Vereinsregister zu erreichen, ist in der politischen Szene über die Parteigrenzen hinweg zurückgewiesen worden. Der SPD-Fraktionsvorsitzende in der Bürgerschaft, Uwe Grund, und der innenpolitische Sprecher der Schill-Partei, Frank-Michael Bauer, sagten unisono, in Hamburg sei "kein Platz für Kinderschänder". Grund betonte, sexueller Missbrauch von Kindern sei eine Straftat, bei der Toleranz ausgeschlossen sei: "Wir werden alles tun, damit diese Gruppe in Hamburg nicht Fuß fassen kann." Auch Bauer kündigte entschiedenen Widerstand an.

Der Verein betreibe die Verharmlosung sexueller Handlungen mit Kindern. Nach einem Bericht der Zeitung "Trierischer Volksfreund" hatte die Gruppe mit Flugblättern, einer Bürgerinitiative, einer Welle von Leserbriefen und Hilfe durch die NPD versucht, die Eintragung ins Vereinsregister durchzusetzen. Das Amtsgericht Trier lehnte mit der Begründung ab, die Internet-Seite der Gruppe lasse erkennen, dass Straftatbestände verharmlost würden. Daraufhin kündigte Initiator Dieter Gieseking, ein wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften vorbestrafter Mann, an, mit einer leicht veränderten Satzung eine Eintragung in Hamburg oder Umland zu beantragen.

"Dass so ein Vorhaben Erfolg hat, halte ich für undenkbar", sagte Jugendhilfe-Experte Thomas Lamm. Die Begründung der Gruppe, Kinder würden sexuelle Kontakte mit Erwachsenen suchen, sei "grotesk". Thomas Nebel von Basis e. V. (betreibt KIDS am Hauptbahnhof) sagte, dass die Freier am Bahnhof eine Notlage der Kinder ausnutzten, "indem sie sich als Helfer ausgeben". Wulf Rauer, Landeschef des Kinderschutzbundes, sagte, missbrauchte Kinder bräuchten sehr lange, um das Erlebte zu verarbeiten:
"Viele werden es ein Leben lang nicht los."
(kst)

 

 
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Unterschriftenaktion - Forderungen

* Stoppt Pädophilie – ohne Pädophilie keine sex. Gewalt gegen Kinder‚ Gute Pädophile’ kann es nicht geben, denn JedeR, die/der sich mit erotischen Gelüsten Kindern nähert, übt bereits sex. Gewalt aus. Und JedeR, die/der behauptet ‚nur’ Kinder auf ‚eine spezielle’ Art zu lieben, liebt Kinder auf eine ‚abartige’ Art und Weise und nutzt ganz bewusst das verschobene Machtverhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern aus, denn eine Gleichheit der Macht kann es zwischen Erwachsenen und Kindern nie geben. ‚Nur’ das Anschauen einschlägiger Kinderbilder bedeutet wenigstens eine gefolterte Kinderseele.

*‚Gleichstellung’ von Tätern und Überlebenden
Es kann nicht angehen, dass Überlebende schlechter da stehen, als verurteilte Sexualstraftäter. Verurteilte Straftäter bekommen Therapien auf Staatskosten verordnet (bei Ausschöpfung des Strafmaßes lebenslang), Überlebende müssen sich um die Therapiefinanzierung ‚selber’ kümmern und spätestens, wenn die KKK nicht mehr zahlen, die Therapien aus der eigenen Tasche finanzieren. Bereits bei der Verurteilung von Straftätern und Auferlegung von Therapiemaßnahmen wird den Tätern eingeräumt, dass eine ‚derartige Persönlichkeitsstörung nicht mal eben therapierbar ist’ – von Opfern wird erwartet, ihre aus der Straftat resultierenden Persönlichkeitsstörung innerhalb der ‚Kassensätze’ zu ‚beheben’.

Straftätern reicht i.d.R. ein Gutachten um verminderte Schuldfähigkeit einzuräumen, Überlebende müssen per mehrfache Gutachten beweisen, dass sie überhaupt Opfer geworden sind, abgesehen davon, dass i.d.R. mehrere Instanzkämpfe und damit Gutachten notwendig sind, um eventuell bestehende Erwerbsunfähigkeit und Co anerkannt zu bekommen. Abgesehen davon, dass Tätern auf Grund ihrer Verurteilung ‚kostenlos Kost und Logis’ zur Verfügung gestellt werden, neben diversen‚ Resozialisierungsmaßnahmen’, bleiben Überlebenden die selben Hilfen oftmals verwehrt – wobei es nicht darum geht, den Tätern irgendetwas ‚wegzunehmen’, sondern vielmehr den Opfern die gleichen Hilfen anzubieten.

* Bezeichnet Pädophilie nicht als Krankheit
Denn das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht vieler Überlebende, denn viele Opfer sind auf Grund der Extremerfahrung der Traumatisierung ‚psychisch krank’ (müssen es per Definition sein, um überhaupt an Therapien ranzukommen, dabei leben sie einzig und allein ein Überlebensmechanismus und wie kann der krank sein?). Der Begriff ‚Krankheit’ impliziert ‚Heilung’, doch die ist für Pädophilie nahezu ausgeschlossen, denn dazu ist auch eine ‚Krankheitseinsicht’ notwendig (neben einem Unrechtsbewusstsein), die jedoch den meisten Pädophilen fehlt. Zumal viele Opfer sex. Gewalt psychiatrisiert sind und durch die Darstellung in der Öffentlichkeit ‚psychisch Kranke sind potentielle Straftäter’ werden Überlebende gleichzeitig zu Tätern stigmatisiert, abgesehen davon, dass in unserer Gesellschaft der Begriff ‚psychisch krank’ perse stigmatisiert.

Die Forensischen Einrichtungen haben einen ‚Pflegesatz’, von denen ‚normal psychiatrische Stationen’ nur träumen können, so ist der Mitarbeiterstab um ein vielfaches höher angesetzt, als auf ‚normal psychiatrischen Stationen’ – auch da fordern wir die ‚Gleichstellung’ der Opfer mit den Tätern. Viele Straftäter sind auf ‚normalen psychiatrischen Stationen’ untergebracht, weil es an Forensischen Einrichtungen mangelt, was u.U. dazu führt, dass sich auf ‚normalen psychiatrischen Stationen’ Täter und Opfer begegnen, Tag und Nacht miteinander verbringen müssen, eine Retraumatisierung von Opfern. Fordert keine ‚Therapiemassnahmen’ für Täter, die auf Begegnung zwischen Überlebenden und Täter hinzielen, um den Tätern ein ‚Unrechtsbewusstsein’ zu vermitteln, denn das ist ebenfalls retraumatisierend für Überlebende.

*Verbietet die Verbreitung/Veröffentlichung/Betrachtung von kinderpornographischen Material
Nicht nur der Handel von kinderpornographischem Material ist unter Strafe zu stellen, sondern deren Veröffentlichung/Betrachtung – jedes Bild eines Kindes beinhaltet, dass wenigstens ein Kind Opfer sex. Gewalt wurde – und jedes Kind ist eines zu viel. Verstärkt dementsprechend die Einheiten bei Polizei/Staatsanwaltschaft/BKA/LKA, dann müsste es auch keine ‚Privatinitiativen’ mehr geben – sorgt dafür, dass o.g. auch für den Kampf gegen KiPo im www ausgestattet sind, überwacht einschlägige Seiten, nehmt sie vom Netz – auch wenn in diesem Bereich Polizei und Co besser ausgestattet sind, braucht es keine Privatinitiativen.

*Verurteilt nicht erst ‚Wiederholungstäter’ zu lebenslanger Sicherheitsverwahrung
Denn jede Wiederholungstat bedeutet, das bereits einem Kind Schaden zugefügt wurde, was def. ein Kind zu viel ist.

*Verbessert das Opferentschädigungsgesetz
Es kann nicht angehen, dass Überlebende, die sich ‚endlich trauen’ das in Anspruch zu nehmen, was ihnen rechtlich und moralisch zusteht mit einer ‚Bearbeitungszeit’ von i.d.R. 5 (in Worten FÜNF) Jahre rechnen müssen, abgesehen davon, dass vielen Sachbearbeitern das Wort ‚Posttraumatische Belastungsstörung’ nicht nur als Fachbegriff nahzu völlig unbekannt ist, dessen Bedeutung schon mal gar nicht (an)erkennen. Das OEG als ‚Gesetz’ gut gedacht, umgesetzt wird es jedoch mehr als mangelhaft. Schulen sie Sachbearbeiter (nicht nur bei Versorgungsämtern, sondern auch bei Rentenversicherungsträgern/Krankenkassen/Sozialämtern) dahingehend, sensibel mit ihrer ‚Klientel’ umzugehen, nicht JedeR Antragsteller ist ein ‚Sozialschmarotzer’.

*Betrachtet Überlebende sex. Gewalt nicht als ‚nicht lebensfähig’
Nicht jedes Opfer ist ‚pathologisch’ auffällig, viele leben völlig ‚unerkannt’ in unserer Mitte, dennoch haben viele Überlebende Angst, sich als Überlebende zu outen, weil oftmals sofort das Klischee greift, Überlebende sind ‚nicht-lebensfähig’. Viele Überlebende werden erst ‚nicht- lebensfähig’ gemacht, weil um Hilfen und Co erst gekämpft werden müssen, Energien, die oftmals nicht zur Verfügung stehen und so oftmals auch dem ‚Lebensfähigen’ entzogen werden.

 

 
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Rundschreiben von Anti-Kinderporno e.V
NGO wegen "Besitz von Kinderpornos" verurteilt
Da ich den Fall sowie das damit verbundene Problemfeld in- und auswendig kenne, werde ich die Politik und die Justiz um eine offizielle Erlaubnis bitten, auf einen deutschen Bürgersteig k ... en zu dürfen, weil ich fassungslos bin!
Allen Bürger/innen, die den Reden der Politiker/innen von mehr Zivilcourage glauben, diese dringende Empfehlung:
Nicht hinhören oder hinsehen; schon gar nichts unternehmen!
Sondern:
Ohren zu! Augen zu! Weglaufen!
Ansonsten kann es teuer und richtig gefährlich werden. Wer sich für diese Gesellschaft engagieren will, soll warme Suppen verteilen und den Mund halten.
Den Pädokriminellen: Herzlichen Glückwunsch!
Ihre Lobby funktioniert immer besser! Wir NGOs haben das vorausgesehen. Aber unsere Politik hört uns nicht zu. Gute Arbeit auch der zahlreichen Helfershelfer/innen. Die eklatanten Gesetzeslücken, die komplette Untätigkeit der Politik bei der Ausbildung von Cybercobs und deren IT-Ausrüstung, die absolute und totale Unwissenheit der deutschen Justiz in Sachen IT u.v.m. sind ein Skandal, der seinesgleichen sucht!
All das führt (auch in Zukunft) eher zur Verurteilung von Kolleg/innen als zur Aufdeckung von OK im Bereich
der Pädokriminalität. Seit weit über einem Jahrzehnt predigen wir Fakten. Nichts geschieht.
Immer mehr Kinder werden Opfer bestialischer Gewalt... Immer ausgefeilter werden die Methoden der Kriminellen...
Die Polizei würde ja gerne... (aber sie darf nicht oder kaum was, kein Ausbildungsetat, keine Hard- oder Software, engagierte und kompetente Beamte bekommen in Deutschland eher einen Maulkorb oder eine Strafversetzung als neue Software... etc.).
Die Politik schläft weiter und tut gar nichts.
Die deutsche Justiz wird nicht gezwungen, sich fort zu bilden und urteilt nach dem Motto "wie sich klein Fritzchen das so mit dem Internet vorstellt".
Dafür werden NGO-Kolleg/innen vor Gericht gestellt und verurteilt!
Man müsste Politik und Justiz zwingen können, sich einige Minuten eines Kinderfoltervideos anzusehen und
anzuhören. Wenn sie das überlebt haben, wachen sie vielleicht auf und die gequälten Kinder hätten eine Chance. Und dann würden nicht NGO-Vertreter/innen vor Gericht gestellt, sondern die Täter!
Der Irrsinn hat einen Namen: "in dubio contra victimam!"
Denn:
Unsere Politik und unsere Justiz paktiert mit den Tätern, mit Schwerkriminellen. Ob unabsichtlich oder nicht - ist dabei egal. Der Effekt ist gleich..
Monika Gerstendörfer, Dipl.-Psych.
www.lobby-fuer-menschenrechte.de

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"Frankfurt/Main (dpa) - Der Ex-Vorsitzende eines Vereins «Anti-Kinder-Porno» ist heute wegen Besitzes von Kinderpornos vom Amtsgericht Frankfurt zu 1350 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Besitz sei strafbar, unabhängig vom Motiv, erklärte das Gericht. Bei dem 42 Jahre alten Computerfachmann waren im August 1999 insgesamt 1400 einschlägige Bilddateien sichergestellt worden. Das Gericht ging aber davon aus, dass diese Dateien im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Kinderpornografie aus dem Internet heruntergeladen und gespeichert worden waren.

Der 42-Jährige sagte vor Gericht, er habe früher in großem Umfang Kinderpornografie zu Ermittlungszwecken aufgespürt und zur Verfügung gestellt. Mit dem Strafverfahren sei für ihn «eine Welt zusammengebrochen" 16.04.2002 Ster

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GELDSTRAFE: KINDERPORNO-BEKÄMPFER MACHT SICH SELBST SCHULDIG

Bilder laut Gericht für Übergabe an Ermittlungsbehörden gespeichert

Der Ex-Vorsitzende eines Vereins «Anti-Kinder-Porno» ist am Dienstag wegen Besitzes von Kinderpornos vom Amtsgericht Frankfurt zu 1350 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Nach Feststellung des Gerichts hatte die Polizei im Besitz des 42 Jahre alten Computerfachmanns im August 1999 drei CD-ROMs mit zusammen 1400 kinderpornografischen Bilddateien sichergestellt.

Das Gericht erklärte, nach dem Wortlaut des Gesetzes sei der Besitz solcher Pornografie strafbar, und zwar unabhängige vom Motiv.

Das Gericht ging aber davon aus, dass diese Darstellungenim Zusammenhang mit dem Kampf des Vereins gegen Kinderpornografie aus dem Internet heruntergeladen und zur Übergabe an Ermittlungsbehörden gespeichert worden war. Wegen der anerkennenswerten Motivation des 42-Jährigen reiche die relativ geringe Geldstrafe zur Sühne des eher formalen Verstoßes aus.

Vereinsvorsitz niedergelegt
Der 42-Jährige sagte vor Gericht, er habe früher in großem Umfang Kinderpornografie zu Ermittlungszwecken aufgespürt und zur Verfügung gestellt. Seine Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem amerikanischen FBI habe zur Aufdeckung und Zerschlagung eines internationalen Kinderporno-Rings geführt. Mit dem Strafverfahren gegen ihn wegen Kinderporno-Besitzes sei für ihn «eine Welt zusammengebrochen». Er habe deshalb den Vorsitzin dem Verein in Hofheim (Main-Taunus-Kreis) aufgegeben und sich in seinem Kampf gegen Kinderpornografie größte Zurückhaltung auferlegt. Jedoch sei er nach wie vor entschlossen, diesen Kampf vor allem mit Hilfe von Öffentlichkeitsarbeit fortzusetzen.

 

 
 
>>>Das können wir nur unterstützen, meint Ihr nicht auch?!<<<
 
     
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